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Das SGG ist ein berufliches Gymnasium der dreijährigen Aufbauform, das einen mittleren Bildungsabschluss voraussetzt und mit der allgemeinen Hochschulreife abschließt. Diese berechtigt zum Studium an allen Hochschulen und Universitäten.
Das Berufliche Gymnasium Gesundheit will vor allem junge Menschen ansprechen, die ihr Berufsziel im Gesundheitswesen sehen, z. B. im Gesundheits- oder Pflegemanagement, in der Gesundheitspädagogik, Medizin oder Pharmazie.
Die Schülerinnen und Schüler werden an der Alexander-Fleming-Schule von Ärzten und Apothekerinnen, welche zusätzlich den Lehrerberuf gewählt haben, an wissenschaftliche Denk- und Arbeitsweisen herangeführt.
In der Eingangsklasse werden dazu Lerngebiete ausgewählt, die wesentlich für das Gesundheitsverständnis und die Gesunderhaltung sind. In den Jahrgangsstufen wird medizinisches Basiswissen aufgebaut und mit gesundheitswissenschaftlichen Frage- und Problemstellungen vernetzt.

Die drei Schuljahre des SGG gliedern sich in Eingangsklasse, Jahrgangsstufe 1 und Jahrgangsstufe 2.
Das Profilfach heißt Gesundheit und Pflege. Es ist bereits in der Eingangsklasse Kernfach und wird in den Jahrgangsstufen 1 und 2 mit doppelter Gewichtung weitergeführt.
Die Naturwissenschaften besitzen einen hohen Stellenwert, eines der Fächer Biologie, Chemie oder Physik muss durchgängig besucht werden.
Datenverarbeitung ist Pflichtfach mindestens bis zur Jahrgangsstufe 1.
>> hier pdf Stundentafel

AUFNAHMEVORAUSSETZUNGEN

Der Realschulabschluss oder der am Ende der Klasse 10 an der Werkrealschule erworbene, dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand oder die Fachschulreife der 2-jährigen Berufsfachschulen oder die Berufsaufbauschule, wobei ein Durchschnitt von mindestens 3,0 aus den Noten der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik und in jedem dieser Fächer mindestens die Note „ausreichend“ erreicht sein müssen, oder das Versetzungszeugnis oder die Übergangsmöglichkeit in die Klasse 10 oder in die Jahrgangsstufe 1 eines allgemein bildenden Gymnasiums des achtjährigen Bildungsgangs (G8).
Bewerber, die ein Gymnasium in der Oberstufe aufgrund der Versetzungsordnung oder der für die Jahrgangsstufen 1 und 2 geltenden Bestimmungen verlassen mussten oder freiwillig verlassen haben und nicht mehr wiederholen dürfen, können nicht aufgenommen werden.

Eine Aufnahme ist nur möglich, wenn der Schüler/die Schülerin bei Schuljahresbeginn das 19. Lebensjahr oder bei Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung das 22. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

ANMELDUNG

Anmeldung ab 16.Januar bis 01.März nur online unter https://bewo.kultus-bw.de/,Lde/Startseite/BewO

Abgabe des online ausgefüllten Aufnahmeantrags zusammen mit einem tabellarischen Lebenslauf, einem Passbild (nicht geklebt, Vor- und Zuname auf der Rückseite) und einer beglaubigten Kopie des Halbjahreszeugnisses der derzeitigen Schule nur an der Schule Ihrer ersten Priorität bis spätestens 01.März. Die Schulplatzvergabe erfolgt zentral, Informationen zum Stand Ihrer Bewerbung erhalten Sie per Post Ende März. Änderungen Ihrer Bewerbung sind nur online möglich.
Die zentrale Schüleraufnahme findet Ende Juli statt.

FREMDSPRACHENREGELUNG

Realschüler oder Werkrealschüler ohne zweite Fremdsprache müssen in der Eingangsklasse mit Französisch B oder Spanisch B (Anfängerniveau) beginnen, damit sie die allgemeinen Hochschulreife erwerben können.

PRÜFUNG UND ABSCHLUSS

Die Abiturprüfung bildet den Abschluss der gymnasialen Oberstufe.
Sie findet in der zweiten Hälfte der Jahrgangsstufe 2 statt. Jeder Schüler wird in seinen ersten vier Prüfungsfächern schriftlich und gegebenenfalls mündlich geprüft, im fünften Prüfungsfach findet eine Präsentationsprüfung statt.
Das Profilfach Gesundheit und Pflege wird in der Abiturprüfung doppelt gewichtet.
Die Hochschulreife wird aufgrund der Gesamtqualifikation zuerkannt, die sich aus dem erfolgreichen Besuch der Kurse in den Jahrgangsstufen 1 und 2 sowie der Abiturprüfung ergibt.
Ergebnis der bestandenen Prüfung ist das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) mit uneingeschränkter Studienberechtigung.

>> SGGG-neu_2017-03-24 (34,78 kB)
>> BewO Infoblatt Bewerber 2019 (41,07 kB)