Gesundheit und Pflege II – 1 BK 2 P

INHALT DES BILDUNGSGANGS

Das einjährige Berufskolleg Gesundheit und Pflege II führt zur Fachhochschulreife. Es vermittelt neben medizinischen und pflegerischen Grundlagen betriebswirtschaftliche und organisatorische Kompetenzen, die zum betriebswirtschaftlichen Handeln in sozialen Bereichen befähigen. Inhaltlich baut es auf das 1BKP1 auf; die Schülerinnen und Schüler werden durch Weiterführung allgemeinbildender und fachtheoretischer Kenntnisse fürs Studium an einer Fachhochschule qualifiziert. Durch Zusatzunterricht und eine Zusatzprüfung im Fach Wirtschaft und Recht II kann die Berufsbezeichnung „Assistent/in im Gesundheits- und Sozialwesen“ erworben werden.

AUFNAHMEBEDINGUNGEN

Zugelassen werden können Bewerber/-innen mit dem Abschlusszeugnis des Berufskollegs Gesundheit und Pflege I mit einem Durchschnitt von mindestens 3,0 aus den Noten der Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik sowie Biologie und Gesundheitslehre.

ANMELDUNG

Anmeldung ab Mitte Januar bis 1.März nur online unter
https://bewo.kultus-bw.de/,Lde/Startseite/BewO

Abgabe des online ausgefüllten Aufnahmeantrags zusammen mit einem tabellarischen Lebenslauf, einem Passbild (nicht geklebt, Vor- und Zuname auf der Rückseite) und einer beglaubigten Kopie des Halbjahreszeugnisses der derzeitigen Schule nur an der Schule Ihrer ersten Priorität bis spätestens 1.März. Die Schulplatzvergabe erfolgt zentral, Informationen zum Stand Ihrer Bewerbung erhalten Sie per Post Ende März. Änderungen Ihrer Bewerbung sind nur online möglich.
Die zentrale Schüleraufnahme findet Ende Juli statt.

UNTERRICHTSBEGINN UND DAUER

Die Ausbildung beginnt im September und dauert ein Schuljahr.

UNTERRICHTSFÄCHER UND STUNDENZAHL

Pflichtbereich:
Religionslehre (1), Geschichte mit Gemeinschaftskunde (1), Deutsch (3), Englisch (3), Mathematik (4), Biologie mit Gesundheitslehre (4) Wirtschaftskunde und Recht I (5), Pflege (2), Ernährungslehre mit Diätetik (2), Pflegeübungen und -dokumentation (5), Projektarbeit (2)

Wahlbereich:
Zusatzunterricht zum Erwerb des Assistenten im Gesundheitswesen:
Wirtschaft und Recht II (2)
Zusatzunterricht zum Quereinstieg in die SO:
Pädagogik (2)
* Zur Erteilung des Zusatzunterrichts muss eine Mindestschülerzahl erreicht werden.
Die Stundentafel wird ergänzt durch weitere außerunterrichtliche Pflichtveranstaltungen.

PRAKTIKUM

Die schulische Ausbildung kann durch ein fakultatives Betriebspraktikum in einer geeigneten Einrichtung des Bereichs Pflege und Verwaltung ergänzt werden.

PROBEZEIT

Das erste Halbjahr des Schuljahres gilt als Probezeit.

ABSCHLUSS

Schriftliche Prüfungen zur Fachhochschulreife in den Fächern Biologie mit Gesundheitslehre, Deutsch, Englisch, Mathematik
Mündliche Prüfung in mindestens einem weiteren maßgeblichen Fach
Zusatzprüfung zum Beruf „Assistent/in im Gesundheits- und Sozialwesen“ in Wirtschaft und Recht II (schriftliche Prüfung und ggf. mündliche Prüfung) sowie in Pflegeübungen und -dokumentation (praktische Prüfung).

Zusammen mit einem halbjährigen Praktikum gilt die Fachhochschulreife im BK2P bundesweit.

KOSTEN

Im 1 BK2 P besteht Schulgeld- und Lernmittelfreiheit. Fahrtkosten werden vom Schulträger bezuschusst.

INFOVIDEO BK2P