Sozial- und Gesundheitswissenschaftliches Gymnasium –
Profil Gesundheit (SGG)

INHALT DES BILDUNGSGANGS

Das SGG ist ein berufliches Gymnasium der dreijährigen Aufbauform, das einen mittleren Bildungsabschluss
voraussetzt und mit der allgemeinen Hochschulreife abschließt. Diese berechtigt zum Studium an allen Hochschulen und Universitäten.

Das Berufliche Gymnasium Gesundheit will vor allem junge Menschen ansprechen, die ihr Berufsziel im Gesundheitswesen sehen, z. B. im Gesundheits- oder Pflegemanagement, in der Gesundheitspädagogik, Medizin oder Pharmazie.

Die Schülerinnen und Schüler werden an der Alexander-Fleming-Schule von Ärzten und Apothekerinnen, welche zusätzlich den Lehrerberuf gewählt haben, an wissenschaftliche Denk und Arbeitsweisen herangeführt.
In der Eingangsklasse werden dazu Lerngebiete ausgewählt, die wesentlich für das Gesundheitsverständnis
und die Gesunderhaltung sind. In den Jahrgangsstufen wird medizinisches Basiswissen aufgebaut und mit gesundheitswissenschaftlichen Frage- und Problemstellungen vernetzt.

Die drei Schuljahre des SGG gliedern sich in Eingangsklasse, Jahrgangsstufe 1 und Jahrgangsstufe 2. Das Profilfach heißt Gesundheit und Pflege. Es ist bereits in der Eingangsklasse Kernfach und wird in den Jahrgangsstufen 1 und 2 mit doppelter Gewichtung weitergeführt. Die Naturwissenschaften besitzen einen hohen Stellenwert, eines der naturwissenschaftlichen Fächer Chemie oder Physik muss durchgängig besucht werden. Datenverarbeitung ist Pflichtfach mindestens bis zur Jahrgangsstufe 1.

AUFNAHMEVORAUSSETZUNGEN

Der Realschulabschluss oder der am Ende der Klasse 10 an der Werkrealschule erworbene, dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand oder die Fachschulreife der 2-jährigen Berufsfachschulen oder die Berufsaufbauschule, wobei ein Durchschnitt von mindestens 3,0 aus den Noten der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik und in jedem dieser Fächer min-destens die Note „ausreichend“ erreicht sein müssen, oder das Versetzungszeugnis oder
die Übergangsmöglichkeit in die Klasse 10 oder in die Jahr-gangsstufe 1 eines allgemein bildenden Gymnasiums des achtjährigen Bildungsgangs (G8).

Bewerber, die ein Gymnasium in der Oberstufe aufgrund der Versetzungsordnung oder der für die Jahrgangsstufen 1 und 2 geltenden Bestimmungen verlassen mussten oder freiwillig verlassen haben und nicht mehr wiederholen dürfen, können nicht aufgenommen werden.

Eine Aufnahme ist nur möglich, wenn der Schüler/die Schülerin bei Schuljahresbeginn das 19. Lebensjahr oder bei Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung das 22. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

ANMELDUNG, BEGINN UND DAUER

Anmeldung ab 24. Januar bis 1. März nur online unter
https://bewo.kultus-bw.de/,Lde/Startseite/BewO

Abgabe des online ausgefüllten Aufnahmeantrags zusammen mit einem tabellarischen Lebenslauf, einem Passbild (nicht geklebt, Vor- und Zuname auf der Rückseite) und einer beglaubigten Kopie des Halbjahreszeugnisses der derzeitigen Schule nur an der Schule Ihrer ersten Priorität bis spätestens 1.März.

Die Schulplatzvergabe erfolgt zentral, Informationen zum Stand Ihrer Bewerbung erhalten Sie per Post Ende März. Änderungen Ihrer Bewerbung sind nur online möglich. Die zentrale Schüleraufnahme findet Ende Juli statt.